Bauantrag

Bauen und Wohnen

Vollständige Anträge können im Sekretariat Zimmer 23 abgegeben werden. 

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Informationen vom Service-BW Portal

Kenntnisgabeverfahren

Sie geben das Bauvorhaben der Baubehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis.

In der Regel dürfen Sie einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Behörde mit Ihrem Bauvorhaben beginnen bzw. bereits nach zwei Wochen, wenn die Angrenzer schriftlich zugestimmt haben.

In diesem Verfahren können Sie keine Ausnahmen oder Befreiungen erhalten, zum Beispiel von den Abstandsflächenvorschriften.

Öffnungszeiten Rathaus

Montag
07.30 - 12.00 Uhr

Dienstag
8.00 - 12.00 Uhr
14.30 - 19.00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
07.30 - 13.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr

Freitag
geschlossen

Gemeinde Staig - Raiffeisenstraße 7 - 89195 Staig - nfstgd

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