Vollständige Anträge können im Sekretariat Zimmer 23 abgegeben werden.
Sekretariat, Telefonzentrale, Friedhofsverwaltung
(07346) 9603-23
anna-lena.hunger@staig.de
Informationen vom Service-BW Portal
Es gibt folgende Verfahren:
Jedes Verfahren ist für bestimmte Gebäudearten vorgesehen. Manchmal sind auch bestimmte Merkmale relevant, z.B. eine bestimme Gebäudehöhe.
Achtung: Kein Baubeginn ohne die gegebenenfalls erforderliche Genehmigung!
Bauen ohne erforderliche Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann Sie Geld kosten. Hinzu kommt das Risiko, dass Sie eine nicht genehmigungsfähige, aber begonnene Baumaßnahme wieder ganz oder teilweise beseitigen müssen.
Der rote und der grüne Punkt
Sobald Sie alle Genehmigungen eingeholt haben, können Sie die Baustelle einrichten, dürfen aber noch nicht loslegen:
Gemeinde Staig - Raiffeisenstraße 7 - 89195 Staig - nfstgd