Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Alb-Donau-Kreis. Der Landkreis hat jedoch einige seiner Aufgaben an die Städte und Gemeinden des Kreises übertragen.
Grundlage sind z.B. die bestehenden Vereinbarungen über das Einsammeln und Befördern der Abfälle bzw. die Behandlung und Verwertung pflanzlicher Abfälle zwischen dem Landkreis und der Gemeinde Staig.
Was entsorge ich wo? Stand: 01.06.2020
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Langer Weg 20
89195 Staig
Öffnungszeiten
Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr
Grüngutsammelplatz "ehemaliges Südpetrolgelände"
Unterweiler Straße 50
89195 Staig
Öffnungszeiten
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Samstag von 11:00 bis 14:00 Uhr
Grüngutsammelplatz "ehemalige Ziegelei Grehl"
Ecke Lindenstraße / Birkenstraße
89185 Hüttisheim-Humlangen
Öffnungszeiten
Mittwoch von 16:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Gemeinde Staig - Raiffeisenstraße 7 - 89195 Staig - nfstgd