Bauantrag

Bauen und Wohnen

Vollständige Anträge können im Sekretariat Zimmer 23 abgegeben werden. 

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Informationen vom Service-BW Portal

Baustelle einrichten

Bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen können, müssen Sie für die Einrichtung einer Baustelle einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Beantragen Sie einen Baustrom- und Bauwasseranschluss beziehungsweise klären Sie Nutzungsmöglichkeiten.
  • Stellen Sie eine Zufahrtsmöglichkeit für Baufahrzeuge her.
  • Beantragen Sie die Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser, Gas und eventuell Telekommunikation.
  • Wenn Sie die Straßenfläche beim Bauen benutzen, müssen Sie dies genehmigen lassen.
  • Eventuell müssen Sie der zuständigen Stelle die Einrichtung der Baustelle ankündigen (Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle nach Baustellenverordnung).
  • Bauschutt und Bauabfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Details erfahren Sie bei Ihrem Stadt- oder Landkreis.

Achtung: Jede Baustelle muss so eingerichtet sein, dass die Beschäftigten gegen Unfälle geschützt sind. Als Bauherrin oder Bauherr tragen Sie die öffentlich-rechtliche Verantwortung gegenüber anderen Personen.

Deshalb sollten Sie folgende Maßnahmen beachten:

  • Hinterlegen Sie auf der Baustelle alle wichtigen Telefonnummern: Notarzt, Polizei, Feuerwehr, Stadtwerke beziehungsweise Versorgungsunternehmen für Strom, Wasser, Gas.
  • Stellen Sie eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bereit.
  • Bringen Sie Schilder "Baustelle betreten verboten" in ausreichender Zahl gut sichtbar an.
  • Schließen Sie frühzeitig eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sowie eine Brandversicherung ab.
  • Sichern Sie die Baustelle immer soweit wie möglich ab (Einzäunung, Baugrubensicherung, Markierung von Gefahrenpunkten, Beleuchtung).

Öffnungszeiten Rathaus

Montag
07.30 - 12.00 Uhr

Dienstag
8.00 - 12.00 Uhr
14.30 - 19.00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
07.30 - 13.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr

Freitag
geschlossen

Gemeinde Staig - Raiffeisenstraße 7 - 89195 Staig - nfstgd

Diese Webseite verwendet ausschließlich notwendige essentielle Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind.

Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung dieser Cookies zu.

Datenschutzinformationen