Hunde An- & Abmeldung

Alltägliches

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Informationen vom Service-BW Portal

Tierschutzrecht

Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind. Deren Leben und Wohlbefinden muss geschützt werden.

Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere. Er hat kein Recht, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten.

Weitere Lebenslagen

Öffnungszeiten Rathaus

Montag
07.30 - 12.00 Uhr

Dienstag
8.00 - 12.00 Uhr
14.30 - 19.00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
07.30 - 13.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr

Freitag
geschlossen

Gemeinde Staig - Raiffeisenstraße 7 - 89195 Staig - nfstgd

Diese Webseite verwendet ausschließlich notwendige essentielle Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind.

Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung dieser Cookies zu.

Datenschutzinformationen