Alltägliches, Ver- und Entsorgung
Die Abfallentsorgung (Abfallverwertung und -beseitigung) in Baden-Württemberg ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise. Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.
Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallbetriebes näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten. Auskunft und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.
Beachten Sie, dass einige wenige Landkreise die Zuständigkeit für das Einsammeln der Abfälle auf ihre Gemeinden übertragen haben. Ob dies in Ihrem Landkreis der Fall ist, erfahren Sie ebenfalls auf den Internetseiten Ihres Abfallbetriebes.
Informationen vom Service-BW Portal
Bis in die Sechzigerjahre hatten die meisten Gemeinden noch eine eigene Müllkippe - an Mülltrennung oder Recycling dachte niemand. Inzwischen stehen die Eigenverantwortung von Wirtschaft und Verbrauchern im Zentrum der Abfallgesetzgebung. In erster Linie soll die Produktion von Abfällen vermieden werden. An zweiter Stelle geht es um die Verwertung von Abfällen und erst am Schluss steht die Beseitigung des restlichen Mülls.
Tipp: Mehr Informationen dazu finden Sie im Faltblatt "Abfallwirtschaft in Baden-Württemberg" des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr.
Abfallvermeidung
Sie können die Menge an Restmüll für Ihren Haushalt auf ein Minimum reduzieren, wenn Sie Biomüll, Glas, Altpapier, Plastik und Elektroschrott getrennt entsorgen. Diese Produkte enthalten wertvolle Rohstoffe, welche Sie durch die Trennung Ihres Mülls in den Wertstoffkreislauf zurückführen. Dadurch können diese Rohstoffe weiterverwendet werden.
Mit geringem Aufwand können Sie viel für die Umwelt tun, wenn Sie folgende Punkte beachten:
Viele Tipps zur Müllvermeidung an Schulen bieten die Seiten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr.
Abfallentsorgung
In Baden-Württemberg sind die Stadt- und Landkreise für die Abfallentsorgung zuständig. Die Verwaltungen der Stadt- und Landkreise geben in der Regel einen Abfallkalender heraus, dem Sie alle Informationen zum Entsorgungssystem an Ihrem Heimatort entnehmen können. Welche Art von Müll wie zu entsorgen ist, können Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen nachlesen.
Wenn Sie ein Unternehmen führen, finden Sie alle Informationen zur Betrieblichen Abfallwirtschaft in der Lebenslage "Unternehmen führen".
Energiesparlampen
Eine Verordnung der Europäischen Union schreibt vor, dass Lampen Mindestwerte bei der Energieeffizienz erfüllen müssen. Herkömmliche Glühlampen halten diese Werte nicht ein, sie dürfen daher nicht mehr verkauft werden. Als Ersatz werden z. B. LED-Lampen angeboten. Als Privatverbraucher müssen Sie sich nicht sofort umstellen - Sie dürfen Glühbirnen, die Sie bereits gekauft haben, noch verwenden.
Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen) enthalten eine geringe Menge an Quecksilber. Deshalb dürfen Sie diese nicht im Hausmüll entsorgen, sondern nur über die Sammelstelle für Elektroschrott. Manche Händler bieten ihren Kunden an, die gebrauchten Lampen zurückzunehmen.
Tipp: Informationen über Einsparpotenziale von Energiesparlampen und Tipps für den Einkauf bietet das Umweltbundesamt mit der Broschüre "Setze Lichtzeichen" an.
Ansprehpartner:
Knut Nägele
Gemeinde Staig - Raiffeisenstraße 7 - 89195 Staig - nfstgd