Oeffentliche Ordnung, Recht und Gesetz
Meldung, Rechtsberatung
Bürgermeister
(07346) 9603-22
martin.jung@staig.de
Informationen vom Service-BW Portal
Wohin mit dem Haustier nach dessen Tod?
Wenn ein Tier unheilbar erkrankt ist und erkennbar leidet, sollte gemeinsam mit dem Tierarzt oder der Tierärztin über ein würdiges Ende entschieden werden.
Einzelne Tierkörper von Heimtieren dürfen
Wenn diese Möglichkeiten nicht infrage kommen, muss der Körper des Tieres über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.
Gemeinde Staig - Raiffeisenstraße 7 - 89195 Staig - nfstgd