Corona-Verordnung Sport und die Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen geändert
23.10.2020
Geändert wurde die Gruppengröße/Begrenzung der Teilnehmerzahl
Das Kultusministerium hat gestern am 22.202020 die Corona-Verordnung Sport und die Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen geändert.
Die Ändewrungen betreffen in erster Linie die Gruppengröße für die Lern- und Übungsangebote.
Corona-Verodnung Sport
- Trainingsbetrieb (§ 3 Abs. 1)
Für die Durchführung eines Trainings- und Übungsbetriebs ist die Personenzahl ist auf zwanzig begrenzt. Der Verweis auf den § 9 CoronaVO (von 20 Personen auf 10 Perosnen) wurde ntfernt. - Sportunterricht (§ 5)
Für den Sportunterricht und für außerunterrichtliche Sportveranstaltungen gelten die Regelungen der CoronaVO Schule.
zur Verordnung
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
- Gruppengröße (§ 2 Abs. 2 ): Für die Durchführung von Unterricht gelten die Maßgaben der Absätze 3 und 4; die Gruppengröße ist auf zwanzig Personen begrenzt.
zur Verordnung Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen