Land ändert Corona-Vereprdnung ruft dritte Pandemiestufe aus
18.10.2020
Ab Montag 19.10.2020 gelten weitere verschärfte Maßnahmen zur Maskenpflicht, privaten Treffen und Veranstaltungen
Es gelten folgende allgemne Maßnahmen ...
- Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- Das private Zusammentreffen von Personen wird auf max. 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
- Ansammlungen nach § 9 CoronaVO werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
- Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.
Zudem werden weitere landesweite Maßnahmen der Ressorts für die Pandemiestufe 3 ergriffen. Dazu gehören an zentraler Stelle:
- Kliniken: Angesichts der Erwartung eines höheren Patientenaufkommens in den Kliniken, sollten diese ihre für SARS-CoV2 Patienten erforderlichen (Intensiv-)Kapazitäten stufenweise anpassen sowie elektive Behandlungen schrittweise reduzieren.
- Ambulante Versorgung: Die Corona Fieber-Ambulanzen und Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren bzw. ausgeweitet.
- Telemedizin: Ausweitung der Nutzung telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten (auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen.
- Schulen: Mit der Änderung der Corona-VO Schule besteht die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch im Unterricht.
Einschränkung der nicht-schulischen Nutzung des Schulgebäudes. - Kitas: Konsequente Distanz bei der Gruppenbildung ist herzustellen.
- Hochschulen: weitreichende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Sitzplätzen
HIER frinden Sie di ab 19. Oktober geltende Corona-Verordnung. Die geänderten Passagen sind gelb hinterlegt.
HIER finden Sie die gesamte Meldung der Landesregierung vom 17.10.2020