Urlaubsreisen, private Feiern und mehr persönliche Kontakte zwischen den Menschen sorgen dafür, dass die Infektionszahlen wieder ansteigen.
Sie dient der Regelung des Zuschauerbetriebes bei Sportveranstaltungen
Spanien wird wieder Risikogebiet - auch Mallorca betroffen
Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können Hotel- und Gaststättenbetriebe im Land ab 1. Juli Anträge auf Stabilisierungshilfe Corona stellen. Die Hilfen sollen schnell bei den Betrieben ankommen.
Durch die aktualisierte Corona-Verordnung vom 02. Mai 2020 treten weitere Lockerungen in Kraft.
Im öffentlichen Personen-Nahverker, auf Bahn- und Bussteigen und beim Einkaufen
Die Landesregierung hat ihre Corona-Verordnung erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 27. April 2020.
Auch Geschäfte mit einer Fläche von über 800 m² dürfen mit entsprechender Abgrenzung öffnen (Richtlinie für den Einzelhandel vom 22.04.2020)
Die Landesregierung hat ihre Corona-Verordnung erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 20. April 2020.
der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020
Karfreitag ist die vierte Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten
Land integriert Bundesprogramm in Soforthilfe Corona sowie Öffnung für die Land- und Forstwirtschaft
Für unsere ausländischen Mitbürger liegt die Verordnung jetzt auch in Fremdsprachen vor (Stand 28.03.2020)
Die Corona-Verodnung der Landesregieung vom 17.3.2020 wurde durch die "Dritte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung" am 28.03.2020 erneut geändert.
Um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, müssen alle Einwohner, die derzeit in Quarantäne leben, aus Sicherheitsgründen allen Müll als Restmüll entsorgen.
erhalten durch die akuelle Situation erneut Bedeutung - Eine Information der Polizeidirektion Konstanz
für durch die Corona-Krise gefährdete Unternehmen und Selbstständige
Einschränkungen und Fördermittel ab 25.03.2020
Bekanntmachung vom 22.03.2020 über Grundlagen und Bedingungen der Fördermaßnahmen
Gemeinde Staig - Raiffeisenstraße 7 - 89195 Staig - nfstgd